Heftige Kritik aus Politik und Kreditwirtschaft haben zu einer kurzfristigen Änderung der Prüfungsvorschriften zur Kreditvergabe (§ 18 KWG) geführt. Auslöser der Gesetzesinitiative waren unterschiedliche gesetzliche Vorschriften für österreichische Banken gegenüber der deutschen Konkurrenz. Neben einer Erhöhung des Schwellenwertes zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Kreditnehmern von bisher EUR 250.000,00 auf neu EUR 750.000,00 sind auch Erleichterungen bei der praktischen Umsetzung geplant.
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