Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: sehr gut, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach vierzigjähriger Teilung Deutschlands in die Bundesrepublik Deutschland und in die Deutsche Demokratische Republik erfolgte am 03. Oktober 1990 die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten und damit die Zusammenführung zweier verschiedener Rechtssysteme. Nach Art. 8 des Einigungsvertrages von 1990 trat das Bundesrecht der BRD bis auf wenige Ausnahmen im Gebiet der ehemaligen DDR in Kraft. Diese Ausnahmen führten dazu, daß in vielen Bereichen, so auch im Erbrecht, im wieder geeinten Deutschland mitunter zweierlei Recht gilt. So wurde mit der Wiedervereinigung zwar das im Gebiet der ehemaligen DDR geltende Zivilgesetzbuch von 1975 außer Kraft gesetzt und das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900, welches bis 1975 auch in der DDR galt, wiedereingeführt. Jedoch wurde im sechsten Teil des Einführungsgesetzes zum BGB in Art. 235 geregelt, daß bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, also wenn ein Bürger der DDR nach dem 01.01.1976 und vor dem 03.10.1990 gestorben war oder ein Bürger der DDR eine letztwillige Verfügung in diesem Zeitraum errichtet oder geändert hatte, im Gebiet der ehemaligen DDR weiterhin das Erbrecht nach dem ZGB der DDR gilt. Die vorliegende Arbeit soll einen Vergleich des Erbrechts der BRD und der DDR erstellen und Unterschiede auf leicht verständliche Art sichtbar machen.
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