Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziologie - Beziehungen und Familie, Note: 1,0, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Die Geschlechterpolitik der Europäischen Union, Sprache: Deutsch, Abstract: „Es gibt keine logische Erklärung für die politische Unterwerfung der Frauen. Jedes Zögern und jede negative Einstellung in diesem Zusammenhang sind nichts anderes als ein soziales Phänomen der Vergangenheit.“ (Mustafa Kemal Atatürk) Die Gleichstellung von Frau und Mann ist ein Grundrecht der Europäischen Union. Sie bildet das Fundament einer pluralistischen Gesellschaft. Daher ist die Chancengleichheit ein essentieller Bestandteil der Beitrittsverhandlung zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Hierbei werden die Verhandlungen auf zwei Ebenen geführt: einerseits geht es um die Annahme des Acquis communautaire und andererseits um alle weiteren Fragen, die die Lebensbedingungen der Frauen betreffen. In der vorliegenden Arbeit wird der folgenden Arbeitshypothese nachgegangen: Seit Beginn der Beitrittsverhandlungen (1999: Helsinki) zwischen der Türkei und der EG hat sich die normative Gleichstellung der Frau verbessert. Indikatoren sind die Bildung der Frau, ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt, die Repräsentanz der Frau in der Politik und die Gewalt gegen Frauen. Da sich die gesellschaftliche Realität von Türkinnen durch das politische System und die Gesellschaft bestimmt, wird im ersten Teil zunächst kurz auf die Entwicklung des politischen Systems der Türkei eingegangen. Im zweiten Schritt wird die Diskussion um Gender im Islam angerissen, um dann die Rolle des Islam in der Türkei einzuordnen. Im Weiteren wird die Gestaltung des Geschlechterverhältnisses dargelegt und drei Identitätsmodelle von Türkinnen und ihre jeweiligen Konzepte des öffentlichen und privaten Raumes vorgestellt. Im zweiten Teil werden zunächst die Kopenhagener Kriterien definiert, die im weiteren Vorgehen in den Kontext der Heranführung der Türkei an die Beitrittsverhandlungen gestellt werden. Dem rechtlichen Entwicklungsprozess zur Gleichstellung der Frau folgt eine Darstellung der Bewertung der türkischen Entwicklung durch die Europäischen Organe. Grundlage bilden hier die Jährlichen Berichte und Monitoring Reporte. Im Fazit wird die Veränderung der Stellung der Frau bewertet.