Die divergierende Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten unter den verschiedenen Akteurinnen innerhalb und außerhalb der Verwaltung sowie die stark variierende Verortung des Amtes in der Rechtsprechung und der Wissenschaft erschwert die Rollenfindung von AmtsinhaberInnen in der Verwaltungswirklichkeit. Anhand der Konzeption des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz geht die Arbeit der Frage nach, ob das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in der Binnenstruktur der Verwaltung als Interessenvertretung oder als ein Instrument institutionalisierter Eigenkontrolle einzuordnen ist oder ob es einen Standort sui generis einnimmt, der von allen bisher diskutierten Verortungen abweicht.
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