Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Laut § 1 Abs 1 GmbHG und § 2 Abs 2 AktG haben Kapitalgesellschaften die Möglichkeit eine Einpersonengesellschaft (Ein-Mann Gesellschaft) zu gründen. Bearbeitet wird die Konsequenz dieser Gesellschaftsform anhand eines Praxisbeispiels.