Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,9, Universität Hamburg (Institut für Recht und Ökonomik), Veranstaltung: Seminar zur europäischen Integration, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Hinblick auf den europäischen Integrationsprozess ist ein gemeinsamer Markt ohne Grenzen innerhalb der Gemeinschaft zu einem essenziellen Bestanteil geworden. In dieser Hinsicht können Regelungen, die zur Übernahmeabwehr genutzt werden nicht nur als Beschränkungen genau dieses Marktes angesehen werden, sondern vielmehr als Einschränkung der Grundlagen des europäischen Binnenmarktes und der Grundfreiheiten qualifiziert werden. In der folgenden Darstellung werden insbesondere die Betroffenheit des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit in der Golden Share und VW-Gesetz-Problematik dargestellt, erörtert und analysiert. Die Golden Shares Seit etwa 25 Jahren ist in Europa zu beobachten, dass Staaten ihr „Tafelsilber“ verkaufen, also staatliche Unternehmen privatisieren. Die in den jeweiligen Staaten privatisierten Unternehmen haben in der Regel für die jeweilige Volkswirtschaft große Bedeutungen. Damit die Staaten trotz Privatisierungen weiterhin Einfluss auf die Unternehmen ausüben können, haben sie die so genannten Golden Shares geschaffen. Unter Golden Shares werden solche Aktien verstanden, die mit Sonderrechten verknüpft sind. Typischerweise handelt es sich bei diesen Einflussmöglichkeiten um Ge-nehmigungsvorbehalte und Vetorechte von Behörden für wichtige Unternehmensentscheidungen in volkswirtschaftlich und politisch bedeutenden Unternehmen. Diese besonderen Rechte des Staates sollen besonders präventiv gegen feindliche Übernahmen wirken. Die Rechtsgrundlage dieser Golden Shares ist durch Satzungsbestimmungen oder per Gesetz geregelt. Wird die staatliche Einflussmöglichkeit durch ein Privatisierungsgesetz geregelt, so ist ein Aktienbesitz nicht notwendig, d.h. der staatliche Einfluss ist nicht mit dem Aktienbesitz verbunden.