Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Andrássy Gyula Budapesti Német Nyelvü Egyetem, Sprache: Deutsch, Abstract: Bislang existieren 16 Urteile des EuGH im Bereich der Goldenen Aktien. Das erste Urteil erging im Jahr 2000 gegen Italien, fand aber kaum Beachtung. Die drei darauffolgenden Urteile gegen Portugal, Frankreich und Belgien aus dem Jahr 2002 brachten die Goldenen Aktien in die rechtswissenschaftliche Diskussion. Zuletzt urteilte der EuGH am 22. Oktober 2013 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, welches die Umsetzung eines Urteils aus dem Jahr 2007 betraf. Das Vertragsverletzungsverfahren, welches dem Urteil aus 2007 voran ging, hatte die Kommission im Jahr 2005 aufgrund des VW-Gesetzes eingeleitet. Das neueste Urteil hat jedoch nicht die Goldenen Aktien zum Gegenstand, sondern setzt sich damit auseinander, ob Deutschland die Vorgaben des Urteils aus dem Jahr 2007 europarechtskonform umgesetzt hat. Insofern stammt das letzte Urteil, welches sich inhaltlich mit Goldenen Aktien beschäftigt aus dem Jahre 2012 gegen Griechenland. Nur in einem Fall handelte es sich um ein Vorabentscheidungsverfahren. Alle anderen Verfahren waren von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen unterschiedliche Mitgliedstaaten. Als Erfinderin der Goldenen Aktien gilt Margret Thatcher. Seit ihrem Amtsantritt in Großbritannien im Jahr 1979 kam es verstärkt zu Privatisierungen in Großbritannien. Trotz der Privatisierungen hatte die staatliche Kontrolle und Lenkung in diesen Unternehmen weiterhin höhere Bedeutung als das Interesse an deren wirtschaftlichen Ertrag. So wurden nach englischem Gesellschaftsrecht Sonderaktien geschaffen, welche dem Staat spezielle Rechte an den privatisierten Unternehmen einräumten. Die Gestaltung der Goldenen Aktien ist jedoch bereits älter. Französische Staatsunternehmen, z. B. die Compagnie des Chemins de Fer de Maroc, kannten diese bereits Ende des 19. Jahrhunderts. Im Folgenden werden zunächst die Goldenen Aktien und ihre unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten genauer dargestellt. Daraufhin soll auf die von Goldenen Aktien betroffenen Grundfreiheiten eingegangen werden. Auch die Urteile des EuGH und somit die Entwicklung der Rechtsprechung zu Goldenen Aktien soll unter Berücksichtigung der Besonderheiten, welche in der Grundfreiheitenprüfung hinsichtlich der Goldenen Aktien existieren, aufgezeigt werden. Zuletzt soll noch auf Möglichkeiten der Einschränkung des weiten Anwendungsbereichs der Kapitalverkehrsfreiheit im Rahmen der Goldenen Aktien auf Tatbestandsebene eingegangen werden.