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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 3,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie), Veranstaltung: Proseminar Aktuelle Rechtssprechung im Straf- und Strafprozessrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion um die Grenzen der Beleidigungstatbestände besonders im Hinblick auf Kollektivbeleidigungen und die Strafbarkeit von bloßen Werturteilen ist seit dem Urteil des LG Karlsruhe vom 08.12.2011 und dem Beschluss des BVerfG vom 29.02.2012 wieder hoch aktuell. Insbesondere stellt sich hier…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 3,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie), Veranstaltung: Proseminar Aktuelle Rechtssprechung im Straf- und Strafprozessrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion um die Grenzen der Beleidigungstatbestände besonders im Hinblick auf Kollektivbeleidigungen und die Strafbarkeit von bloßen Werturteilen ist seit dem Urteil des LG Karlsruhe vom 08.12.2011 und dem Beschluss des BVerfG vom 29.02.2012 wieder hoch aktuell. Insbesondere stellt sich hier der Rechtsprechung das Problem, den Konflikt zwischen Ehrenschutz- und Meinungsfreiheit befriedigend zu lösen. Der 14. Abschnitt des StGB soll dem Schutz der persönlichen Ehre dienen. Ausgangspunkt ist der Tatbestand des § 185 StGB, der als konkretes Gefährdungsdelikt eine Untergruppe der Erfolgsdelikte darstellt. Im ständigen Spannungsfeld stehen sich im Bezug auf diese Norm das Rechtsgut der persönlichen Ehre und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 I 1 GG gegenüber. Die wohl häufigsten Probleme bei der Auslegung der Beleidigungsdelikte gehen deshalb aus der Abwägung zwischen Ehrschutz und Meinungsäußerung hervor. Dieses Problemfeld gilt es in der vorliegenden Arbeit näher zu beleuchten.

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