Das Thema der Staatsgrenze zwischen beiden deutschen Staaten hat an Aktualität nichts verloren. Unverändert wird der Verlauf dieser Grenze mit den Sicherungsanlagen, die sich ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der DDR befanden, gleichgesetzt. Diese Staatsgrenze (von 1949 bis 1990), wird nicht mehr als Zonengrenze oder Demarkationslinie, dafür pünktlich zum 25. Jahrestag der Wiedervereinigung als "innerdeutsche Grenze" bezeichnet. Die Staatsgrenze hatte völkerrechtlichen Charakter. Sie reichte in das Erdinnere und an die Begrenzung zum Weltraum. Aus ihr wurden am 03.Oktober 1990, 0.00 Uhr, Landesgrenzen zwischen "alten" und "neuen" Bundesländern. Die innere DDR-Grenze um Westberlin wurde grundsätzlich durch die Rechtsvorschriften der DDR bestimmt. Am Beispiel des Grenzgesetzes der DDR aus dem Jahre 1982 werden die völker- und staatsrechtlichen Grundfragen gestellt, ohne dass vom Leser juristisches Fachwissen vorausgesetzt wird. Die skizzierten Staatsgrenzen zwischen den Nachbarn CSSR und Polen erhärten die völkerrechtliche Bedeutung aller Staatsgrenzen.
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