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Inwieweit sind auf alternativen Wegen beigelegte Streitigkeiten in Kindschaftssachen über Grenzen hinweg durchsetzbar? Lisa Thalmeir beleuchtet diese Frage anhand der relevanten Übereinkommen und Regelungen im Bereich von Sorge, Umgang, Abstammung, Adoption, Name sowie Unterhalt. Sie analysiert die Berechtigung alternativer Streitbeilegungsmethoden in familiären Konflikten und betrachtet rechtsvergleichend die Reichweite elterlicher Autonomie. Anerkennung und Vollstreckung sind traditionell auf gerichtliche Entscheidungen zugeschnitten. Die Durchsetzung anderer Titel, seien es Urkunden,…mehr

Produktbeschreibung
Inwieweit sind auf alternativen Wegen beigelegte Streitigkeiten in Kindschaftssachen über Grenzen hinweg durchsetzbar? Lisa Thalmeir beleuchtet diese Frage anhand der relevanten Übereinkommen und Regelungen im Bereich von Sorge, Umgang, Abstammung, Adoption, Name sowie Unterhalt. Sie analysiert die Berechtigung alternativer Streitbeilegungsmethoden in familiären Konflikten und betrachtet rechtsvergleichend die Reichweite elterlicher Autonomie. Anerkennung und Vollstreckung sind traditionell auf gerichtliche Entscheidungen zugeschnitten. Die Durchsetzung anderer Titel, seien es Urkunden, Vergleiche oder Registereinträge, ist umstritten und weitgehend ungeklärt. Die Autorin ordnet und bewertet die bestehenden Vorgehensweisen und formuliert einen neuen Lösungsansatz, dessen Folgefragen sie sorgfältig analysiert. Den Wirkungsgrad europäischer Grundfreiheiten und Menschenrechte schließt sie in ihre Betrachtung mit ein. Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München; Referendariat in München und Paris; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der LMU München; 2022 Promotion; seit 2022 Regierungsrätin im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

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Autorenporträt
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München; Referendariat in München und Paris; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der LMU München; 2022 Promotion; seit 2022 Regierungsrätin im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.