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Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,5, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Seminar für Alte Geschichte), Veranstaltung: Emotionalität und Affektkontrolle, Sprache: Deutsch, Abstract: „Mord aus Rache für verletztes Ehrgefühl“ lautete die Überschrift einer Meldung der Ludwigsburger Kreiszeitung am 21. Mai diesen Jahres, in der von einem Rachemord eines Taxiunternehmers an seiner Ehefrau berichtet wird. Meldungen wie diese tauchen immer wieder in der Presse auf; Gewalttaten oder gar Mord aus Rache sind jedoch eher die Ausnahme im heutigen…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,5, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Seminar für Alte Geschichte), Veranstaltung: Emotionalität und Affektkontrolle, Sprache: Deutsch, Abstract: „Mord aus Rache für verletztes Ehrgefühl“ lautete die Überschrift einer Meldung der Ludwigsburger Kreiszeitung am 21. Mai diesen Jahres, in der von einem Rachemord eines Taxiunternehmers an seiner Ehefrau berichtet wird. Meldungen wie diese tauchen immer wieder in der Presse auf; Gewalttaten oder gar Mord aus Rache sind jedoch eher die Ausnahme im heutigen Rechtsstaat. Von Eifersüchteleien zwischen Liebschaften und einzelnen grausamen Einzelfällen abgesehen, fristet die Rache im modernen aufgeklärten Staat ihr Dasein als unerwünschte und überflüssige Gefühlsregung. In der heutigen Gesellschaft, in der menschliches Zusammenleben geprägt ist von Selbstbeherrschung und Zurückhaltung, wirkt die Rache wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Rache gilt als unmenschlich, als barbarisch – Menschen, die Vergeltung an anderen ausüben, werden als unkontrolliert und unbeherrscht betrachtet. Der Duden definiert Rache als „eine von Emotionen geleitete persönliche Vergeltung für eine als böse, besonders als persönlich erlittenes Unrecht empfundene Tat“. Sie ist als also eine Handlung, die den Ausgleich eines erlittenen Unrechts bewirken soll; ein emotional gesteuerter Akt, der gegenwärtigen Auffassungen von Recht widerspricht. Denn durch die persönliche Vergeltungstat würde ein Grundprinzip des modernen Staates angetastet, das in großem Maße zur Stabilität der heutigen Gemeinschaft dient: das Gewaltmonopol des Staates.