Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Vorstellungen vom sozialen Raum in der politischen Theorie und politischen Psychologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einer Schrift Carl Schmitts, die in der wissenschaftlichen Publikation nach dem II. Weltkrieg nur noch verhältnismäßig wenig Beachtung fand: Die „Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte. Ein Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht“ aus dem Jahre 1939.1 Die ‚Völkerrechtliche Großraumordnung’ erfreute sich in der kurzen Periode zwischen 1939 und circa 1943/44, in der ihre Aktualität reell und ihre Thesen mehr als nur eine Fingerübung eines Stubengelehrten erschienen, einer breiten Rezeption nicht nur in der nationalsozialistischen Propagandaliteratur, sondern auch im angelsächsischen Ausland, wenn auch dort unter eben diesen Vorzeichen. Schmitt selbst hat nach dem Wissensstand des Autors nach 1945 jede direkte Stellungnahme zu seiner Schrift vermieden. Nicht jedoch hat in den Nachkriegsjahren seine Beschäftigung mit dem tieferen Thema seiner Arbeit aufgehört, nämlich der engen Wechselbeziehung zwischen Recht und Raum, wovon eine breite Bibliographie kündet, die freilich im beschränkten Rahmen dieser Arbeit nur ansatzweise fruchtbar gemacht wird. Im Zentrum meiner Arbeit steht die Frage, was Schmitts Großraumtheorie im einzelnen ausmacht, welche neuen Elemente in das Völkerrecht einfließen, welche herkömmlichen Begrifflichkeiten ersetzt werden sollen und welche Entwicklungen überhaupt ein neues Völkerrecht notwendig machen.