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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden GmbH) zählt seit langer Zeit mit ca. 1.006.157 registrierten Gesellschaften zu den beliebtesten Gesellschaftsformen in Deutschland, vor allem beim Mittelstand erfreut sie sich höchster Beliebtheit. In letzter Zeit hat die GmbH jedoch vermehrt Konkurrenz von ausländischen Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung bekommen, allen voran von der englischen Private Limited Company by Shares (im Folgenden Limited oder kurz Ltd.). Von einigen wurde der GmbH bereits das ¿Aus¿ prophezeit, da die Limited der GmbH…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden GmbH) zählt seit langer Zeit mit ca. 1.006.157 registrierten Gesellschaften zu den beliebtesten Gesellschaftsformen in Deutschland, vor allem beim Mittelstand erfreut sie sich höchster Beliebtheit. In letzter Zeit hat die GmbH jedoch vermehrt Konkurrenz von ausländischen Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung bekommen, allen voran von der englischen Private Limited Company by Shares (im Folgenden Limited oder kurz Ltd.). Von einigen wurde der GmbH bereits das ¿Aus¿ prophezeit, da die Limited der GmbH deutlich überlegen sei. Tatsächlich hat sich die Gründung einer Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland zu einer ernstzunehmenden Alternative entwickelt, für die sich bereits über 30.300 Gründer entschieden haben. Ermöglicht wurde diese Entwicklung vor allem durch die Urteile ¿Centros¿, ¿Überseering¿ und jüngst ¿Inspire Art¿ des EuGH, in denen der rechtliche Grundstock für die Anerkennung der Limited in Deutschland gelegt wurde. Somit muss seit der ¿Überseering¿ Entscheidung eine Gesellschaft, welche in einem EU-Land rechtskräftig gegründet wurde, in jedem anderen europäischen Mitgliedsstaat (und damit auch in Deutschland) in vollem Umfang anerkannt werden. Nach dem ¿Centros¿ und ¿Inspire Art¿ Urteil gilt dies auch, wenn sie in ihrem Gründungsstaat keinerlei Geschäftstätigkeit entfaltet und dort nur gegründet wurde, um das eventuell strengere deutsche Gesellschaftsrecht zu umgehen. Die Gesellschaften dürfen dabei auch nicht zwingenden Vorschriften des jeweiligen nationalen Gesellschaftsrechts unterworfen werden, womit sich der EuGH für einen unbeschränkten Wettbewerb zwischen den verschiedenen europäischen Gesellschaftsformen ausgesprochen hat. Mit diesen Entscheidungen geht auch ein Übergang von der sog. ¿Sitztheorie¿ hin zur europarechtlichen ¿Gründungstheorie¿ einher, welche damit der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 48 EG dient. Doch die Bundesregierung versucht, dem sich abzeichnenden Siegeszug der Limited in Deutschland entgegenzutreten und durch verschiedene Maßnahmen die Attraktivität der GmbH zu erhöhen. Zu diesem Zweck hat das Justizministerium am 29. Mai 2006 einen Referentenentwurf vorgelegt, welcher das GmbH-Recht reformieren soll und unter anderem auch verschiedene Veränderungen bei der Gründung einer GmbH vorsieht. Die vorliegende Arbeit befasst sich im Folgenden mit der Darstellung der Gründung einer GmbH nach [...]

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Autorenporträt
Dipl.-Kaufm. Andreas Leissl studierte Betriebswirtschaft an der Universität Augsburg und an der Fernuniversität Hagen mit den Schwerpunkten Unternehmensgründung/-nachfolge, Unternehmensrecht und Dienstleistungsmanagement. Hierbei studierte er im Rahmen eines Stipendiums ein Jahr im Ausland und absolvierte im Anschluss daran div. Praktika im Bereich Unternehmensberatung mit dem Fokus auf der Beratung von Unternehmensgründern. Im Anschluss daran gründete er die UGP Consulting, welche sich auf die Beratung von deutschen Unternehmensgründungen im Ausland spezialisiert hat.