Die Rechtsstellung des Betriebsrats im Verhältnis zu externen Beratern ist bislang nicht abschließend geklärt. Ausgehend von einer Untersuchung der Rechts- und Vermögensfähigkeit des Betriebsrats, verschafft das Werk einen umfassenden Überblick zur Haftung für Honorarforderungen von Betriebsratsberatern. Die Autorin stellt Überlegungen zur Risikozuweisung nicht erforderlicher Beratungsleistungen an. Sie plädiert für eine Haftung des Betriebsratsvorsitzenden nach § 179 BGB analog. Bedenken im Hinblick auf die gesetzliche Ausgestaltung der Betriebsratstätigkeit müssen im Innenverhältnis einer Lösung zugeführt werden. Hier spricht sich die Autorin für die Schaffung einer Vorlagekompetenz des Betriebsratsvorsitzenden de lege ferenda aus.
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