Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Diplomarbeit von Jürgen Huber mit dem Titel ¿Haftung für Umweltschäden durch Immissionen anhand OGH 11.10.1995, 3 Ob 508/93 - Sandstrahlentscheidung¿ hat nicht nur sehr interessante Erkenntnisse zum Verhältnis von Gerichten und Verwaltungsbehörden gebracht, sondern darüber hinaus zur Lösung von Haftungsfällen im Nachbarrecht beigetragen. Den Ausgangspunkt der oben bezeichneten Diplomarbeit bildet die Entscheidung OGH 11.10.1995, 3 Ob 508/93, die unter dem Titel ¿SandstrahlE¿ nicht nur innerhalb der Lehre für beträchtliches Aufsehen sorgte, sondern darüber hinaus heftige Reaktionen seitens der Praxis ausgelöst hat. Im Zentrum des Judikats und damit auch im Zentrum dieser Arbeit steht die Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von behördlicher Genehmigung und zivilrechtlichem Rechtswidrigkeitsurteil, mit anderen Worten die Frage der Verwaltungsakzessorietät des Privatrechts. Der Autor nähert sich der schwierigen Thematik und den einzelnen mit dieser Entscheidung einhergehenden Problemkreise, indem er der am Ende des vierten Kapitels stehenden eigentlichen Entscheidungsbesprechung ¿allgemeine Ausführungen¿ voranstellt. So umreißt Huber im zweiten Kapitel (S 5-13) u.a. die Rechtsgrundlagen des zivilen und öffentlichen Nachbarrechts, setzt sich mit den Begriffen ¿Nachbar¿ und ¿Betriebsanlage¿ auseinander und wendet sich ¿ über einen kurzen ¿Ausflug¿ zum Sachverhalt der SandstrahlE und über die Skizzierung der entscheidungswesentlichen Punkte ( S 14-22), drittes Kapitel) ¿ zu Beginn des vierten Kapitels der Darstellung des zivilen Nachbarrechts zu (S 23-46). Er widmet diesen Teil der Arbeit dem nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 2 ABGB, dem Ausgleichsanspruch gem. § 364a ABGB sowie der innerhalb der Lehre heftig diskutierten Frage, ob diese Bestimmung im unmittelbaren Anwendungsbereich neben der Eingriffs- auch eine Gefährdungshaftung enthalte. Die Ausführungen werden abgerundet, indem die verschiedenen Lehrmeinungen sowie die Judikatur zur analogen Anwendung der nachbarrechtlichen Gefährdungshaftung vorgestellt werden und schlussendlich auch auf die Möglichkeit einer Gefährdungshaftung kraft Gesamtanalogie eingegangen wird. Da das Höchstgericht im Rahmen der SandstrahlE die Anspruchsgrundlage des § 364a ABGB nicht nützt und auch eine Gefährdungshaftung für gefährliche Betriebe aufgrund einer Gesamtanalogie verneint, somit den Fall allein nach den allgemeinen Regeln der Verschuldenshaftung [...]
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