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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 2,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Germanistisches Institut - Abteilung Altgermanistik), Veranstaltung: Hallesche Stadtsprache, Sprache: Deutsch, Abstract: Als eines der ältesten und bedeutendsten Schöffenbücher im deutschsprachigen Raum gilt das erste der Hallischen Schöffenbücher, welches - so weiß die Vorrede - im Jahre 1266 beginnt. Das sechste und letzte edierte Buch endet im Jahre 1460. In niederdeutscher Sprache sind die Bücher gehalten, dialektale Abweichungen werden…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 2,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Germanistisches Institut - Abteilung Altgermanistik), Veranstaltung: Hallesche Stadtsprache, Sprache: Deutsch, Abstract: Als eines der ältesten und bedeutendsten Schöffenbücher im deutschsprachigen Raum gilt das erste der Hallischen Schöffenbücher, welches - so weiß die Vorrede - im Jahre 1266 beginnt. Das sechste und letzte edierte Buch endet im Jahre 1460. In niederdeutscher Sprache sind die Bücher gehalten, dialektale Abweichungen werden meist dem jeweiligen Schreiber angerechnet. Auch tauchen einige hochdeutsche Formen auf, bis 1417 jedoch nicht in zusammenhängenden Abschnitten. Der Schöffenstuhl der Stadt Halle wurde einst zwischen 1215, als in Magdeburg ein erster Schöffenstuhl installiert worden war, und eben 1266, dem Beginn der Aufzeichnungen, eingerichtet. Doch die Geschichte des Schöffengerichts reicht weit in die karolingische Zeit zurück. Geschaffen wurde das Schöffenamt durch Karl den Großen, der damit die Gerichtsbarkeit zentralisieren und den Einfluss der Grafen zurückdrängen wollte, denn mit der neuen Amtsstellung der Schöffen wurden gleichzeitig die Richter, so der Graf oder in dessen Name der Schultheiß, aus der Rechtsprechung verdrängt und auf die Prozessleitung beschränkt. Eine allgemeine Verbreitung fand die Institution des Schöffengerichts im fränkischen Kernland zwischen 770 und 780 n. Chr.; auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches und den fränkischen Nachfolgestaaten setzte sich die karolingische Schöffenverfassung dann ebenfalls durch. Die Schöffengerichtsbarkeit war Vorbild für die dörflichen und städtischen Gerichte, die Zentgerichte sowie für die regionalen kaiserlichen Land- und Hofgerichte. In den meisten Dörfern und kleineren Städten besaß das Schöffengericht zugleich die Funktion eines kommunalen Leitungsorgans zur Unterstützung des Schultheißen. Die Aufgabe der Schöffen war in erster Linie die Erteilung eines Urteils auf die Frage des Richters, hinzu kamen im Laufe der Zeit Aufgaben der "Freiwilligen Gerichtsbarkeit", d.h. der Beglaubigung von Pfand-, Kauf-, Tauschgeschäften, der Beurkundung von Testamenten und Schulderklärungen. Schöffen- oder Stadtbücher sind Ausdruck der städtischen Entwicklung im Mittelalter. Mit dem Bürgertum aus Kaufleuten und Handwerkern bildete sich im 11./12. Jahrhundert eine nach Unabhängigkeit strebende Schicht heraus, die zunächst in die urbane Administration vorstieß und dann selbstbewusst der traditionellen bischöflichen Stadtherrschaft entgegentrat. [...]

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