Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Karl-Franzens-Universität Graz (für Österreichisches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: LL.M. Programm, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit möchte die Autorin den Harmonisierungsprozess beleuchten, der sich letztlich an einem einheitlichen europäischen Urheberrecht orientiert. Insgesamt existieren 8 einzelne Spezialrichtlinien neben dem Wunsch eines geeinten Gesetzeswerks für das Urheberrecht auf EU-Ebene. Allerdings hat sich der Erfolg einer Gesamtharmonisierung bisher nur auf der Ebene des gewerblichen Rechtsschutzes verwirklicht. Die bisherigen Leistungen auf die die Europäische Kommission reagierte, karikieren die Spezialfragen des Urheberrechts, die keinen Regelungsaufschub dulden. Die Herausforderungen durch die neuen Medien und die immer weiter fortschreitende Globalisierung bedeuten für das Urheberrecht eine Zeitenwende. Konnten früher Schallplatten oder Bücher nur schwer und mit Verlust kopiert werden, so können dagegen heute digitale Klänge, Bilder und Texte in Sekunden kostenlos kopiert, verändert und über das Internet weltweit getauscht werden. In diesem Spannungsfeld zwischen einem zukunftsweisenden Urheberrecht und dem nötigen Schutz stehen sich zwei Pole, beziehungsweise Ansichten, gegenüber. Einerseits wird die Ansicht vertreten, die neuen Medien höhlen den Schutz der Kreativen aus, und fordern strengere Gesetze. Andererseits wird vertreten, dass die Globalisierung auch im Hinblick auf die neuen Medien neue Formen der Kreativität fördere und fordern neue Rechts- und Geschäftsmodelle. Die Politik hat weltweit mit neuen Verträgen und Richtlinien reagiert, in Deutschland mit der Reform des Urheberrechts, deren zweiter Korb am 1. Januar 2008 in Kraft trat.
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