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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Note: 1,3, Universität Ulm, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit befasst sich mit den Herausforderungen bei der Implementierung und Durchführung der Human Right Impact Assessments. Durch die Verabschiedung der „Ruggie Principles“ im Jahre 2011, die Guiding Principles on Business and Humand Rights: Implementing the UN ‘Protect, Respect and Remedy’ Framework, gelangte das Thema der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen verstärkt auf die internationale Agenda. Die Vereinten Nationen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Note: 1,3, Universität Ulm, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit befasst sich mit den Herausforderungen bei der Implementierung und Durchführung der Human Right Impact Assessments. Durch die Verabschiedung der „Ruggie Principles“ im Jahre 2011, die Guiding Principles on Business and Humand Rights: Implementing the UN ‘Protect, Respect and Remedy’ Framework, gelangte das Thema der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen verstärkt auf die internationale Agenda. Die Vereinten Nationen fordern nunmehr explizit eine weltweite menschenrechtliche Verantwortung ein. Es wurde festgeschrieben, dass Unternehmen eine Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte haben. Die drei Säulen von Ruggies politischem Rahmenwerk setzen sich aus der staatlichen Schutzpflicht (protect), der Verantwortung der Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte (respect) und Zugang zu Rechtsmitteln und Wiedergutmachung (remedy) zusammen. Bei der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen handelt es sich um einen Prozess, bei dem ein Unternehmen nachteilige Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte, identifiziert, verhindert, abmildert und Rechenschaft darüber ablegt, wie es damit umgeht. Die Bewertung und Abschätzung der Auswirkungen durch das Human Rights Impact Assessment hat sich als eines der Instrumente etabliert, die Unternehmen und anderen Akteuren zur Verfügung stehen, um die Auswirkungen von Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte zu bewerten. Im BHR-Kontext kann HRIA also als ein Prozess zur Identifizierung, zum Verständnis, zur Bewertung und zum Umgang mit den nachteiligen Auswirkungen von Unternehmensprojekten und -aktivitäten auf die Menschenrechte der betroffenen Rechteinhaber wie Arbeitnehmer und Gemeindemitglieder definiert werden.