Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 2, Universität zu Köln (EZW), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Berufung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933, entstand in Deutschland eine neue politische Lage.1Nach wenigen Monaten wurde die demokratische Jugendbewegung der Weimarer Republik zerschlagen. 2 Nach dem Reichstagsbrand wurden alle kommunistischen und sozialdemokratischen Jugendbewegungen verboten. Am 17. Juni 1933 ernannte Adolf Hitler den Reichjugendführer der NSDAP, Baldur von Schirach, zum Jugendführer des Deutschen Reiches. Alle Jugendverbände in Deutschland wurden ihm unterstellt und der Hitlerjugend unterworfen. Durch die Maßnahmen Schirachs gelang es alle Jugendverbände der Hitlerjugend anzuschließen. 3Auf dem zweiten Reichsparteitag der NSDAP in Weimar wurde vom 3. zum 4. Juli als Jugendorganisation der NSDAP die Hitlerjugend gegründet. Ihre Aufgabe war es: Einsatz der deutschen Jugend für die Ideale der Partei. „Die Hitlerjugend legt besonderen Wert auf militärischen Geist und ihr Ausbildungsprogramm, betont die Wichtigkeit der Wiedergewinnung der Kolonien, die Notwendigkeit, Lebensraum zu gewinnen, und die edle Bestimmung der deutschen Jugend, für Hitler zu sterben.“4Am 20. Juli 1933 gelang es Hitler ein Reichskonkordat mit der katholischen Kirche abzuschließen. Dieses Konkordat ermöglichte den katholischen Jugendverbänden ein längeres Bestehen als allen anderen Jugendorganisationen. 5Im Dezember 1933 wird verkündet, dass der Reichsbischof Müller und der Reichsjugendführer Schirach sich geeinigt haben das Jugendwerk mit der Hitlerjugend zu vereinen. Die evangelischen Verbände waren tief betroffen, da sie niemand vorher gefragt hatte. Es wurde ein Vertrag abgeschlossen in dem steht, dass das Evangelische Jugendwerk sich zu einheitlichen staatspolitischen Erziehung der deutschen Jugend durch den nationalsozialistischen Staat anerkennt und dass die Hitlerjugend als Träger der Staatsidee ist. Die Jugendlichen des Evangelischen Jugendwerks unter 18 Jahren werden in die Hitlerjugend und ihre Untergliederung eingegliedert. Wer nicht Mitglied der Hitlerjugend wird, kann fürderhin innerhalb dieser Altersstufen nicht Mitglied des Evangelischen Jugendwerks sein. [...] 1 Karl Heinz Jahnke, Michael Buddrus, Deutsche Jugend 1933-1945, Eine Dokumentation, Hamburg 1989, S. 30. 2 Ebenda, S. 13. 3 Ebenda, S. 14. 4 Jugend im Dritten Reich, Hrsg. Hermann Glaser und Axel Silenius, Frankfurt am Main 1975, S.120.