Die Arbeit setzt sich mit dem Ursprung der hypothetischen Einwilligung im zivilrechtlichen Arzthaftungsrecht auseinander und untersucht ihren schrittweisen Transfer in das Strafrecht. Den Schwerpunkt bildet dabei die kontrovers diskutierte Frage des "Ob" und "Wie" einer dogmatischen Verortung der Rechtsfigur. Nach einer umfassenden Würdigung der hierzu existierenden Legitimationsmodelle sowie der gegen sie vorgebrachten Kritik zeigt die Verfasserin mögliche alternative Lösungsansätze auf, die sodann in ein - an den Vorgaben der Rechtsprechung des BGH orientiertes - praktikables und interessengerechtes Lösungsmodell münden. Dieses beinhaltet neben einer Differenzierung zwischen fahrlässigen und vorsätzlichen Aufklärungsfehlern eine Begrenzung ihres Anwendungsbereichs unter Berücksichtigung der ihr immanenten Grenzen sowie des allgemeinen Missbrauchsgedankens. Abschließend widmet sich die Verfasserin der in der Wissenschaft bislang wenig diskutierten Frage, ob und inwieweit die hypothetische Einwilligung auch jenseits des Arztstrafrechts einen legitimen Anwendungsbereich besitzt.
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