Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11 Punkte, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee an die Aktionäre einer Aktiengesellschaft ein sog. Handgeld zu zahlen, damit diese an der Hauptversammlung der Aktiengesellschaften teilnehmen ist entstanden, da die Teilnahme der Aktionäre immer weiter zurückgegangen ist. Die durchschnittliche Präsenz der Aktionäre der 30 DAX-Unternehmen auf den Hauptversammlungen lag 2006 nur noch bei 49,88% während sie im Jahre 1998 noch 60,95% betrug. Durch diese immer weiter rückläufigen Zahlen wird befürchtet, dass sog. Zufallsmehrheiten entstehen, bei denen eine kleine Zahl von Aktionären Einfluss auf weitreichende Unternehmensentscheidungen ausüben um eigene Sondervorteile zu erzielen. Dieser Entwicklung, die feindliche Übernahmen und Entscheidungen zulasten langfristiger Strategien erleichtert, soll durch die Auszahlung eines Handgeldes entgegengesteuert werden. So kann es einer kleinen, aber einigen Minderheit gelingen, die Macht im Unternehmen faktisch auszuüben, ohne den restlichen Aktionären ein Übernahmeangebot machen zu müssen. Für den Rückgang der Präsenz der Aktionäre wird vor allem der Rückzug der Kreditinstitute aus der Stimmvertretung der Aktionäre verantwortlich gemacht. Die Gründe, warum die Privatanleger nicht selbst zu den Hauptversammlungen gehen liegt in rein rationellen Überlegungen. So wägen sie zwischen ihren relativ geringen Einflussmöglichkeiten auf die Beschlussergebnisse der Hauptversammlung und des zu berücksichtigenden zeitlichen und finanziellen Aufwands für die Informationsbeschaffung, Auswertung dieser Informationen, sowie der Stimmrechtsausübung ab. Zudem führt die zunehmende Internationalisierung der Aktiengesellschaften durch ausländische Aktionäre ebenfalls zu einem Rückgang der Präsenz. Oftmals ist es schwierig gerade für ausländische Aktionäre rechtzeitig die notwendigen Informationen und die Tagesordnung zu erhalten. Zudem treten als Faktoren Zeit- und Kostengründe hinzu, sprachliche Probleme, sowie zu knapp bemessene Einladungsfristen. Als Vorbild für die Einführung eines Handgeldes dient vor allem das spanische Gesellschaftsrecht. Hier wurde eine entsprechende Bonuszahlung zwischen 2 und 10 Cent pro Aktie eingeführt und eine deutliche Steigerung der Hauptversammlungspräsenz erreicht. Die gleichen Auswirkungen erhoffen sich nun auch die deutschen Unternehmen von der Einführung eines Handgeldes.