Inhaltsangabe:Problemstellung: Die Entstehung des BGB geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Ausgewählte Grundvertragstypen bilden die Lebensumstände der Industriellen Revolution ab. Diese Vertragstypen des BGB deckten alle Varianten der vorkommenden Rechtsgeschäfte der damaligen Zeit ab. Heute dagegen ist eine zunehmende Rationalisierung der Geschäftsabwicklungen zu beobachten. Unternehmen spezialisieren sich in erhöhtem Maße und die Geschwindigkeit der Produktion steigt stetig. Im Computerzeitalter haben sich die Anforderungen an Verträge und deren Ausgestaltung vervielfältigt. Das BGB deckt diese Anforderungen, die das Internet heute mit sich bringt, nicht mehr ab. Damit der Internethandel sich nicht im rechtsfreien Raum bewegt, ist die Inhaltskontrolle für die zunehmende Verwendung von AGB zwingend. Durch fortschreitende Arbeitsteilung und Spezialisierung der Unternehmen haben sich ganz neue Vertragstypen entwickelt. Gerade das Internet hat diese neuen Vertragstypen hervorgebracht. Dort finden sich Vertragsgestaltungen, deren Einordnung in bestimmte Vertragstypen des BGB Probleme bereiten. Der Umfang des BGB lässt eine Ausarbeitung verschiedenster Verträge in allen Einzelheiten nicht zu. Die Regelungen über Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind im BGB nur als Rahmenbedingungen hinterlegt. Ein Beispiel für eine solche Rahmenbedingung ist der § 157 BGB, der da lautet: § 157 Auslegung von Verträgen. Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Das BGB geht hierbei nicht im Detail auf die Ausgestaltung eines Vertrages ein, sondern legt den Rahmen fest, in dem sich die Vertragspartei bewegen darf. Das AGB-Gesetz setzt dort ein, wo neue Erscheinungsformen von Verträgen inhaltlich geregelt werden sollen. Der Gesetzgeber konnte bis vor Jahren nicht wissen, wie Leasing- oder Vertragshändlerverträge in ihrer Ausgestaltung zu betrachten sind. Auch in der Behandlung von Verträgen im Internet stoßen die gesetzlichen Regelungen des BGB an ihre Grenzen. Mit den Vorschriften des AGB- Gesetzes haben die Unternehmerverbände versucht sich ihr eigenes Recht zu schaffen. Sie entwickelten AGB, die sie ihren Kunden bzw. den entsprechenden Verträgen zugrunde legen konnten. Somit war und ist eine standardisierte und zügige Abwicklung von Rechtsgeschäften möglich. Speziell der Handel im Internet, der in den letzten Jahren erhebliche Zuwächse erfuhr, hat sich eine Vertriebsform entwickelt, die aus der [...]
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