Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 15, Philipps-Universität Marburg (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Gewerkschaften in der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Jene Einzelgewerkschaften, die sich seit 1949 dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) anschlossen, unterscheiden sich von anderen Gewerkschaften durch zwei Organisationsprinzipien: Dem Einheitsgewerkschafts- und dem Industrieverbandsprinzip. Den Richtungsgewerkschaften und den ihnen nahestehenden Parteien der Weimarer Republik gelang es bis 1933 nicht, ihre ideologischen Differenzen zu überwinden und eine Einheitsfront zur Abwehr des Nationalsozialismus zu bilden. Die Erfahrung des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandes bis 1945 führten zu Bestrebungen, Einheitsgewerkschaften aufzubauen. Für DGB-Gewerkschaften gilt folglich der Grundsatz: "Ein Betrieb, eine Gewerkschaft". Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) auf Grundlage des Tarifvertragsgesetzes (TVG) führte bis 2010 zu einer Erweiterung dieses Grundsatzes. Tarifpluralitäten mussten grundsätzlich durch das Spezialitätenprinzip aufgelöst werden, sodass prinzipiell nur ein Tarifvertrag, der, auf den gesamten Betrieb bezogen, sachnäher war, für diesen Betrieb zulässig war. Die über fünfzig Jahre bestehende Tarifeinheit ergab sich ohne Notwendigkeit aus dem TVG und führte zu dem Grundsatz "ein Betrieb, eine Gewerkschaft, ein Tarifvertrag". Am 27. Januar 2010 wurde dieser durch das BAG aufgegeben. Damit passte das Gericht die Rechtsprechung der gewandelten Tariflandschaft an, welche durch das Erstarken von Gewerkschaften, die nicht nach Einheits- und Industrieverbandsprinzip organisiert sind, immer häufiger Tarifkollisionen erzeugte. Dieses Urteil war Anlass einer gemeinsamen Initiative des DGBs und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit dem Ziel, die Tarifeinheit in abgewandelter Form gesetzlich festzulegen. Diesem ungewöhnlichen Bündnis gingen Befürchtungen und Hoffnungen im Zusammenhang mit der Tarifeinheit voraus, deren Herausarbeitung und Kritik Ziel der vorliegenden Arbeit ist.
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