Als Folge der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist der französische Inlandsnachrichtendienst institutionell reformiert worden. Diese Reform gibt - im Zusammenhang mit weitreichenden Veränderungen im französischen Nachrichtendienstrecht - Anlass zu einer Gegenüberstellung mit dem deutschen Verfassungsschutz. Vor dem Hintergrund vergleichbarer Anforderungen an die Inlandsnachrichtendienste im europäischen Kontext arbeitet der Autor rechtsvergleichend Besonderheiten, unter anderem in den Bereichen der Rechtsgrundlagen, der Aufgaben und Befugnisse sowie der parlamentarischen Kontrolle, systematisch heraus und bewertet sie anhand von Vorgaben und Empfehlungen des Europarates.
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