Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder für Verluste, die aus ihren Verfehlungen bzw. aus prekären Entscheidungen resultierten, hat erst im letzten Jahrzehnt an Aktualität gewonnen. Der Grund dafür war der kontinuierliche Anstieg der Fehler der Vorstände in deutschen Unternehmen, die eine große Insolvenzwelle sowie Unternehmensschieflagen verursacht haben. Davor spielten die begründeten Schadensersatzansprüche gegen Vorstände in der Bundesrepublik Deutschland "rechtstatsächlich kaum eine nennenswerte Rolle" und die dazugehörigen Haftungsnormen bildeten "kein lebendes Recht". Derzeit wird fast jeden Tag über spektakuläre Haftungsprozesse in den Medien berichtet. Die Aufmerksamkeit erregen nicht nur die Bankenzusammenbrüche bzw. -schieflagen der letzten Zeit, wie die der WestLB, der SachsenLB, der Weserbank und der IKB, sondern auch die Inanspruchnahme der Vorstände für schadensverursachende Fehlentscheidungen, die früher höchstens eine Kündigung zur Folge hatten, heute aber Schadensersatzansprüche in mehrfacher Millionenhöhe mit sich bringen können. Auch die Globalisierung der Märkte und, als Folge daraus, die steigende internationale Unternehmensverflechtung vergrößern das Risiko für die Vorstände, von ausländischen Kapitalanlegern in die Haftung genommen zu werden. Außerdem wächst bei wirtschaftlichen Krisen bzw. bei schwieriger wirtschaftlicher Lage der Wunsch aller Involvierten nach einem "Sündenbock", der auch zusätzlich für die eingetretenen Schäden bzw. Verluste persönlich unbeschränkt haften würde. Zu dieser involvierten Interessengruppe gehören z.B. Aktionäre, Insolvenzverwalter und deren Gläubiger sowie die Anleger, die ihre Forderungen oder Ersparnisse verloren haben und die Vorstände dafür haftbar machen wollen.
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