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Essay aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule (FOM), Veranstaltung: Recht in der sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit stellt sich die Frage, ab wann Gründe für die Inobhutnahme von Kindern bei Kindeswohlgefährdung schwerwiegend genug sind, um dieses aus seiner Herkunftsfamilie zu nehmen. Weiters wird die Frage gestellt, welche Problematik dieser Schritt für alle Parteien mit sich zieht. Jedes Kind hat das Recht zu lernen sowie sich individuell,…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule (FOM), Veranstaltung: Recht in der sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit stellt sich die Frage, ab wann Gründe für die Inobhutnahme von Kindern bei Kindeswohlgefährdung schwerwiegend genug sind, um dieses aus seiner Herkunftsfamilie zu nehmen. Weiters wird die Frage gestellt, welche Problematik dieser Schritt für alle Parteien mit sich zieht. Jedes Kind hat das Recht zu lernen sowie sich individuell, sozial und emotional zu entwickeln, aber auch das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Wenn Eltern überfordert sind, ihr Kind vernachlässigen oder ihm Gewalt zufügen sind diese Rechte nicht mehr gewährt. In diesem Fall unterstützt der Staat, meist durch das Jugendamt, die Familien und Angehörigen. Der letzte Weg bei Kindeswohlgefährdung ist die Herausnahme des Kindes aus der Familie, die sogenannte Inobhutnahme. Laut dem Statistik-Portal: Statista.com wurden im Jahr 2018 in Deutschland 52950 Kinder in Obhut genommen, im Jahr 2016 waren es sogar 84230 Kinder.

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