Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule, Veranstaltung: Sanierung & Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der 1999 eingeführten Insolvenzordnung wird das grundsätzliche Verfahren bei Insolvenzen geregelt. Aktuellen Erhebungen zufolge gingen im Jahr 2016 21.700 Unternehmensinsolvenzanträge bei den zuständigen Insolvenzgerichten ein; damit war die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 % rückläufig. Trotz dieses Rückgangs existiert jedoch weiterhin eine hohe Anzahl an unterkapitalisierten Gesellschaften i. V. m. dementsprechenden Liquiditätsschwierigkeiten. Dabei stehen aktuell nicht nur kleine Unternehmensinsolvenzen im Fokus der medialen Berichterstattung, sondern mit der Anton Schlecker e. K. oder der Butlers GmbH & Co. KG auch Insolvenzverfahren großer bzw. mittelständischer Gesellschaften. Gründe für eine Insolvenz liegen gemäß der Insolvenzordnung bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit sowie bei Überschuldung des Unternehmens vor. Dabei nimmt das Kriterium der Zahlungsunfähigkeit eine Sonderrolle ein, da dieses insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Feststellung sowie der Bestimmung des Zeitpunktes äußerst strittig ist. Jedoch sind diese Aspekte maßgeblich für die eventuelle Erfüllung der Tatbestände des Betruges oder der Insolvenzverschleppung und können so gravierende Haftungsansprüche gegenüber den Insolvenzantragsverpflichteten zur Folge haben. Das Ziel dieser Arbeit ist daher, eine dezidierte Betrachtung der Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit vorzunehmen und diesbezügliche mögliche Haftungsfolgen aufzuzeigen. Dabei erfolgte eine Auswertung höchstrichterlicher Rechtsprechungen so-wie eine vergleichende Analyse mehrerer juristischer Kommentare unter Hervorhebung strittiger Themen.
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