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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: gut, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Veranstaltung: Lebenssituationen junger Menschen und die Jugendhilfe - Der 11. Kinder- und Jugendbericht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im 11. Kinder- und Jugendbericht über die Lebenssituation junger Mensche n und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland untersucht die Sachverständigenkommission unter Abschnitt B.IX die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt von Gesundheit bzw. Wohlbefinden. Eine wichtige Rolle bei der Frage nach der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: gut, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Veranstaltung: Lebenssituationen junger Menschen und die Jugendhilfe - Der 11. Kinder- und Jugendbericht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im 11. Kinder- und Jugendbericht über die Lebenssituation junger Mensche n und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland untersucht die Sachverständigenkommission unter Abschnitt B.IX die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt von Gesundheit bzw. Wohlbefinden. Eine wichtige Rolle bei der Frage nach der gesundheitlichen Lage spielt dabei das Thema Behinderung. Die Bundesregierung muss dem Bundestag - wie auch beim Jugendbericht - einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Behinderten vorlegen. Herausgeber ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Der erste Bericht erschien 1984, der vierte und aktuelle Bericht über „Die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation“ erschien 1998. Behandelt werden alle Themen, die Behinderte betreffen, wie Früherkennung, Schulbildung, Beschäftigung, behindertengerechtes Wohnen und behindertengerechter Verkehr. Kinder und Jugendliche im Speziellen befinden sich noch in ihrer (seelischen) Entwicklung. Ihre Verselbständigung und Integration in die Gesellschaft ist eine wichtige Aufgabe, die vor allem durch die Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten ist.