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Inhaltsangabe:Einleitung: Anläufe zu einer Währungsunion (WU) auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften (EG) sind nicht neu. Wiederholt wurden solche unternommen, konnten aber nie wie vorgesehen umgesetzt werden. Das weitreichendste Konzept zu einer Europäischen Währungsunion (EWU) stellt der Maastrichter Vertrag dar. Er ist das Ergebnis der einjährigen Regierungskonferenzen zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zur Politischen Union (PU), die im Dezember 1991 in Maastricht ihren Abschluß fanden. Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht von den Mitgliedstaaten der EG…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Anläufe zu einer Währungsunion (WU) auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften (EG) sind nicht neu. Wiederholt wurden solche unternommen, konnten aber nie wie vorgesehen umgesetzt werden. Das weitreichendste Konzept zu einer Europäischen Währungsunion (EWU) stellt der Maastrichter Vertrag dar. Er ist das Ergebnis der einjährigen Regierungskonferenzen zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zur Politischen Union (PU), die im Dezember 1991 in Maastricht ihren Abschluß fanden. Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht von den Mitgliedstaaten der EG unterzeichnet. Gegenstand der Untersuchung dieser Arbeit ist diese im Maastrichter Vertrag festgelegte EWU bzw. der dort festgelegte organisatorische und politische Rahmen der EWU. Die korrekte Bezeichnung des weithin als ¿Maastrichter Vertrag¿ bekannten Vertragswerkes ist ¿Vertrag über die Europäische Union¿ (EUV). Der EUV vom 7. Februar 1992 stellt die bisher umfassendste Änderung und Ergänzung der Römischen Verträge dar. Wie bereits die Einheitliche Europäische Akte (EEA) von 1986 ist der EUV als Mantelvertrag angelegt, der die einzelnen Elemente zusammenführt und sie auf eine neue Phase des Integrationsprozesses, die Europäische Union (EU), ausrichtet. In diesem Mantelvertrag sind die einzelnen Bestimmungen zur Änderung und Ergänzung der drei Gründungsverträge der EG, des EWG-Vertrages, des EGKS-Vertrages und des EAG-Vertrages, einschließlich der institutionellen Änderungen enthalten. Der geänderte EWG-Vertrag wird künftig EG-Vertrag (EGV) genannt. Strukturell stellt der EUV die EG auf drei Säulen. Neben dem EGV, der die ¿Vergemeinschaftung¿ der Geld- und Währungspolitik vorsieht und zudem um einige weitere Materien erweitert wurde, sind dies die beiden auf intergouvernementaler Zusammenarbeit basierenden Säulen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Bereiche Justiz und Inneres. Formal ist die Bezeichnung ¿EU¿ nur dann korrekt, wenn auf die drei genannten Säulen insgesamt Bezug genommen wird. Grundlage und unvermindert der mit Abstand wichtigste Teil der EU, die ihrerseits über keine Rechtspersönlichkeit verfügt, ist hingegen nach wie vor die EG. In Orientierung an dieser formalen Bezeichnung ist der Begriff der ¿EU¿ entsprechend nur in den seltensten Fällen zutreffend. So wird auch in dieser Arbeit in erster Linie von der ¿EG¿ die Rede sein. Um jedoch der ¿politischen Vision¿, die sich aus den wirtschaftspolitischen sowie [...]

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