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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte (vollbefriedigend), Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Außenpolitik der USA und das Völkerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Reaktion auf die schrecklichen Gräueltaten im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda richtete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zwei Tribunale ein, welche mit der Aufgabe betraut wurden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Damit setzte die Völkergemeinschaft ein deutliches Zeichen. Kein…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte (vollbefriedigend), Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Außenpolitik der USA und das Völkerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Reaktion auf die schrecklichen Gräueltaten im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda richtete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zwei Tribunale ein, welche mit der Aufgabe betraut wurden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Damit setzte die Völkergemeinschaft ein deutliches Zeichen. Kein hoheitlicher Funktionsträger sollte sich in Zukunft hinter der Souveränität eines Staates und der Immunität seiner Repräsentanten verstecken können. Mit der Schaffung der beiden Strafgerichte ging die Hoffnung einher, sie könnten vielleicht so etwas wie die Keimzelle oder der Vorläufer eines allgemeinen internationalen Strafgerichtshofs werden. Die beiden internationalen Strafgerichte für Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR) sind sich sehr ähnlich in ihrer Struktur und haben nahezu die gleiche Rechtsgrundlage und die gleichen Befugnisse. Das Jugoslawientribunal ist jedoch das ältere von beiden und war der Prototyp. Deshalb werden sich die Ausführungen auch größtenteils auf das ICTY beziehen und nur dann näher auf das ICTR eingehen, wenn es wichtige Unterschiede zum Erstgenannten gibt.

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