Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,00, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der hohen Beliebtheit der Vermögensanlage in Investmentfonds ist das Investmentsteuergesetz, welches sowohl die Besteuerung der Fonds selbst als auch deren Anleger normiert, für eine große Anzahl von Anlegern relevant. Das bisherige Besteuerungssystem von Investmentvermögen war jedoch für viele Investoren sowie Steuerberater und auch Finanzbeamte eine der komplexesten unter allen Steuerarten. Grund für diese Komplexität war vor allem das bei der Investmentbesteuerung angewandte (Semi-)Transparenzprinzip, durch das die Einkünfte der Anleger so behandelt werden sollten, als würden sie selbst die Vermögensgegenstände des Investmentfonds halten. Die ermittelten Besteuerungsgrundlagen mussten zudem von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bescheinigt und anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dies führte für die Investmentfonds zu einem Aufwand von ca.50 Mio. Euro pro Jahr, der sich letztendlich negativ auf die Rendite der Anlage auswirkte. Beim Fehlen der Veröffentlichung forderte das Investmentsteuergesetz a.F. eine sogenannte Pauschalbesteuerung, die zum Teil ausländische Investmentfonds benachteiligte. Zudem war den Anlegern die Möglichkeit aus-geschlossen, die Höhe der tatsächlichen Einkünfte nachzuweisen. Der EuGH stellte zur Rechtssache "van Caster" (Az. C-326/12) fest, dass diese Regelung in der Form nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Mit dem Urteil zur Rechtssache "Santander" (Az. C-338/11 und 339/11 bis Az. C-347/11) stellte der Europäische Gerichtshof unionsrechtliche Risiken des französischen und polnischen Investmentsteuerrechts fest, da das Eintreten unterschiedlicher Steuerfolgen für inländische Dividenden gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Im deutschen Investmentsteuerrecht waren jedoch ähnliche Normen verankert, weshalb auch hier die Vereinbarkeit mit EU-Recht fraglich war. Aufgrund der genannten Risiken und Problemfelder des bis zum Jahresende 2017 geltenden Investmentsteuerrechts, sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer Reform der Investmentbesteuerung als gegeben an. Bereits im Jahr 2011 wurde deshalb eine Finanzministerkonferenz beauftragt, Vorschläge für eine einfache und aufkommenssichere Investmentfondsbesteuerung vorzubringen. Am 16.07.2017 wurde das Investmentsteuerreformgesetz im Bundessteuerblatt veröffentlicht, das die oben genannten Problemfelder der bisherigen Investmentbesteuerung beseitigen soll. Eine Erhöhung des Steueraufkommens soll dadurch jedoch nicht erreicht werden.
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