Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12 Punkte, Freie Universität Berlin (FB Rechtssoziologie), Veranstaltung: "Recht in der DDR", Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit bafaßt sich mit der Juristenausbildung in der DDR von 1945 bis 1990. Dabei werden die Entwicklungen des juristischen Ausbildungssystems sowohl historisch als auch systematisch aufgezeigt. Besondere Ausbildungsmöglichkeiten - so zu nennen die Hochschule des MfS in Eiche, die Volksrichterlehrgänge oder die Ausbildung zum Kirchenjuristen - werden ebenfalls diskutiert. Wie wurde man Jurist in der DDR? Welche Hürden mußte man nehmen, bereits in der Schule, später im Militär und an der Universität? Wie wurden die Absolventen gelenkt und wie war das rechtswissenschaftliche Studium in der DDR organisiert? Die vorleigende Arbeit gibt abschließend ein kritisches Fazit zur Juristenausbildung in der DDR - auch im Vergleich zur heutigen und damaligen Juristenausbildung der BRD. Diese Ausarbeitung soll einen Überblick geben über die gesamte Bandbreite der akademischen Juristenausbildung in der DDR. Dabei werden die einzelnen Phasen der Juristenausbildung sowie die Besonderheiten der involvierten Hochschulen dargestellt. Weiterhin werden die Absolventenlenkung und Zulassungsverfahren eingehender erläutert. Die Bereiche der Volksrichterausbildung, der Einflussnahme durch die Politik und der postgradualen Ausbildungsmöglichkeiten sind bewusst kurz gehalten, da sie in vorangegangenen Referaten bereits ausführlicher besprochen worden sind. Unter Punkt C befinden sich die zwar regulären, aber eher ungewöhnlichen Ausbildungswege zum Juristen. Die Materialien des Anhangs dienen zur Vertiefung und hoffentlich auch eingehender zum Verständnis. Ich habe bewusst in der Arbeit nicht alle Details - vor allem auf historischer Ebene - berücksichtigt, da dies den Umfang der Arbeit sprengen würde. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es in der Sowjetischen Besatzungszone bereits im Herbst 1945 zu einer Wiederaufnahme des Lehrbetriebes an den juristischen Fakultäten der Universitäten Leipzig, Halle, Jena, Rostock, Greifswald sowie der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Durch große materielle Nöte sowie Unsicherheit hinsichtlich der neuen Studieninhalte wurden zunächst die Studien- und Prüfungsordnungen aus der Weimarer Republik als Provisorium wieder in Kraft gesetzt. Zwar war es jeder Hochschule selbst überlassen, neue Prüfungs- und Studienordnungen zu erlassen , jedoch geschah dies eher zögerlich ; die Ordnungen aus der Weimarer Zeit wurden erst nach und nach ersetzt.
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