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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Germanistik - Linguistik, Note: 1,0, Universität Regensburg (Institut für Germanistik), Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die "luxemburgische Kanzleisprache [ist] mit Fug und Recht die wesentliche Grundlage unserer Schriftsprache gewesen" (Bernt, S.121). Der Sprachwissenschaftler Bernt bringt in diesem Satz zum Ausdruck, dass er der Prager Kanzlei des Kaisers Karl IV. eine enorme Wirkung auf die Genese der neuhochdeutschen Schriftsprache zuspricht. Da durch die neueren sprachwissenschaftlichen Forschungen allerdings immer…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Germanistik - Linguistik, Note: 1,0, Universität Regensburg (Institut für Germanistik), Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die "luxemburgische Kanzleisprache [ist] mit Fug und Recht die wesentliche Grundlage unserer Schriftsprache gewesen" (Bernt, S.121). Der Sprachwissenschaftler Bernt bringt in diesem Satz zum Ausdruck, dass er der Prager Kanzlei des Kaisers Karl IV. eine enorme Wirkung auf die Genese der neuhochdeutschen Schriftsprache zuspricht. Da durch die neueren sprachwissenschaftlichen Forschungen allerdings immer mehr evident wurde, dass die Entwicklung der neuhochdeutschen Sprache nicht auf einzelnen Phänomenen, Herrscherhäusern oder Personen basiert, scheint es interessant, auch die kaiserliche Kanzlei Karls IV. einer erneuten Überprüfung hinsichtlich ihres tatsächlichen Einflusses auf die Entstehung unserer Schriftsprache zu unterziehen. Nimmt die Prager Kanzlei des luxemburgischen Kaisers - wie nicht nur Bernt, sondern auch andere bekannte Wissenschaftler behaupten - tatsächlich eine der zentralen Rollen bei der Genese des Neuhochdeutschen ein oder hat sie wie zahlreiche andere Faktoren lediglich eine kleine, eingeschränkte Wirkung auf die Entwicklung unserer Schriftsprache? Um sich der Antwort auf diese Frage zumindest anzunähern, erscheint es sinnvoll den Blick zunächst auf die kaiserliche Kanzlei Karls IV. selbst zu richten, um über die Ordnungsstrukturen dieser höfischen Institution Klarheit zu erlangen. Diese Ergebnisse sollen den Weg hin zur Untersuchung der in Karls IV. Kanzlei verwende-ten Urkundensprache ebnen. Erst nach diesen allgemeinen Feststellungen zur Kanzlei an sich wird in dieser Arbeit eine Korpusauswertung folgen, in der eine Urkunde aus der kaiserlichen Kanzlei Karls IV. mit einer Regensburger Urkunde aus dem bairischen Sprachraum, die in etwa der gleichen Zeit wie das Schriftstück aus der kaiserlichen Kanzlei entstanden ist, aus sprachwissenschaftlicher Sicht verglichen werden wird. Der begrenzte Rahmen dieser Arbeit macht es nötig, sich auf ein bestimmtes Untersuchungsgebiet zu beschränken. Aus diesem Grund werden lediglich die phonetischen Gegebenheiten der beiden Urkunden näher beleuchtet werden. Allerdings bringt die Erforschung der jeweiligen Lautverhältnisse automatisch eine enge Anbindung an die Graphemik der beiden Texte mit sich, da allein diese Grundlage für die Untersuchung sein können.

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