Diese Arbeit beantwortet die Frage nach dem Verhältnis von Insiderhandelsverbot und Kapitalerhöhung. Es wird die Schnittstelle zwischen dem Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht beleuchtet, insbesondere die Frage, ob das Gesellschaftsrecht kapitalmarktrechtliche Einschränkungen akzeptieren muss. Die Arbeit zeigt auf, ob ein Aktionär, der bspw. als Vorstandsmitglied Dauerinsider ist, sich an einer Kapitalerhöhung trotz seines Bezugsrechts nicht beteiligen darf. Zudem wird aufgezeigt, wieso die Face-to-Face Ausnahme gänzlich abzulehnen ist und daher nicht herangezogen werden kann. Im Ergebnis wird ein Beteiligungsverbot aufgrund des Insiderhandels bestätigt und Lösungsmöglichkeiten im Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht aufgezeigt.
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