Statt 27,99 €**
19,99 €
**Preis der gedruckten Ausgabe (Broschiertes Buch)

inkl. MwSt. und vom Verlag festgesetzt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: PDF

Das geltende Insolvenzstrafrecht sieht sich im Kontext von Kapitalgesellschaften – als mittlerweile bedeutsamster Form unternehmerischer Betätigung im modernen Wirtschaftsleben – besonderen Herausforderungen gegenüber. Im Rahmen des Buches wird am Beispiel des Tatbestandes der Schuldnerbegünstigung nach § 283d StGB untersucht, welche Konsequenzen das Vorliegen einer Kapitalgesellschaft in der Rolle des Insolvenzschuldners für die tatbestandliche Funktionsfähigkeit der Vorschrift sowie deren strafrechtliche Schutzgewährung nach sich zieht. Zu diesem Zweck werden alle derzeit nach deutschem…mehr

Produktbeschreibung
Das geltende Insolvenzstrafrecht sieht sich im Kontext von Kapitalgesellschaften – als mittlerweile bedeutsamster Form unternehmerischer Betätigung im modernen Wirtschaftsleben – besonderen Herausforderungen gegenüber. Im Rahmen des Buches wird am Beispiel des Tatbestandes der Schuldnerbegünstigung nach § 283d StGB untersucht, welche Konsequenzen das Vorliegen einer Kapitalgesellschaft in der Rolle des Insolvenzschuldners für die tatbestandliche Funktionsfähigkeit der Vorschrift sowie deren strafrechtliche Schutzgewährung nach sich zieht. Zu diesem Zweck werden alle derzeit nach deutschem Recht zur Verfügung stehenden Kapitalgesellschaftsformen jeweils unter Berücksichtigung ihrer individuellen Charakteristika betrachtet. Aufgrund der normoriginären Ausrichtung des Tatbestandes auf natürliche Personen als Regelungssubjekte offenbaren sich hierbei erhebliche strukturelle Defizite, welchen nur durch eine entsprechende Reformierung der Norm begegnet werden kann. Es wird daher schließlich eine Modifikation des Tatbestandes der Schuldnerbegünstigung vorgeschlagen, um die Funktionsfähigkeit der Vorschrift des § 283d StGB in der Kapitalgesellschaftsinsolvenz wiederherzustellen.
Autorenporträt
Jan R. Krezer studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der University of Cambridge (Großbritannien). Seit April 2012 ist er Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht.