Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: gut (13 Punkte), Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristisches Seminar), Veranstaltung: Seminar Grundrechte und Privatrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Kann der Unterhalt für ein Kind einen Schaden darstellen, der ersetzbar ist nach den allgemeinen Regeln der Naturalrestitution der §§ 249 ff. BGB? Oder steht diesem Gedanken die Schutzwirkung des Art. 1 I GG entgegen? In der folgenden Seminararbeit sollen die sogenannte „Kind-als-Schaden“-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und die gegensätzlichen Auffas-sungen des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts dargestellt und analysiert werden. In einem ersten Schritt sollen die den Entscheidungen zu Grunde liegenden Sachverhalte beschrieben werden. Daran anschließend werden die Entscheidungsgründe der einzelnen Urteile dargestellt. Schließlich soll eine Analyse der Urteile die Arbeit abschließen. Bei einem auch emotionell derart brisanten Thema soll hier eine auch kritische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Standpunkten nicht fehlen.