Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Pädagogik - Sonstiges, Note: 1,7, Universität Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) Doch was passiert, wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind, diese Pflicht zu erfüllen? Wer entscheidet, was mit dem Kind passiert, wenn sich die Eltern nicht mehr darum kümmern können? An wen kann man sich wenden, wenn Probleme mit der Erziehung seiner Kinder auftreten? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich der erste Teil dieser Arbeit, welcher die Hilfen zur Erziehung zunächst allgemein und dann detailliert darstellt. Dazu werde ich zunächst auf die gesetzlichen Grundlagen eingehen, welche vor allem im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt sind. Im Anschluss wird definiert, worum es sich bei den Hilfen zur Erziehung im Allgemeinen handelt, danach gehe ich neben der Hilfeplanung kurz auf die einzelnen Hilfen ein. Im zweiten Teil meiner Hausarbeit beschäftige ich mich detailliert mit der Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung. Nach der allgemeinen Definition des Begriffs gehe ich auf Geschichte und Trägerschaft der Erziehungsberatung ein. Daraufhin erwähne ich kurz die häufigsten Anlässe, aus denen die Klienten in die Beratungsstelle kommen und erläutere den Prozess der Beratung. Zum Abschluss des theoretischen Teils werden noch verschiedene Anwendungsbereiche der Erziehungsberatung aufgezählt. Auf die netzwerkorientierte Trennungs- und Scheidungsberatung und auf Probleme mit unruhigen Kindern wird dabei genauer eingegangen. Am 15.10.2007 begann ich mein Praktikum in der Erziehungsberatungsstelle des städtischen Jugendamtes. Dort habe ich viele interessante Einblicke in die Praxis sammeln können, welche ich zum Abschluss dieser Arbeit darlegen werde.
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