13,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: PDF

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit möchte folgender Frage auf den Grund gehen: Welche Chancen bietet und welche Grenzen hat die Kindergrundsicherung als Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderarmut? „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.“, heißt es in Artikel 27 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention von 1989, zu deren…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit möchte folgender Frage auf den Grund gehen: Welche Chancen bietet und welche Grenzen hat die Kindergrundsicherung als Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderarmut? „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.“, heißt es in Artikel 27 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention von 1989, zu deren Unterzeichnern auch Deutschland gehört. Doch dieses Recht ist durch ein Leben in Armut stark gefährdet. Glücklicherweise hat die Bekämpfung von Kinderarmut in den letzten Jahrzehnten einen zunehmend wichtigeren Stellenwert in Deutschland eingenommen. Das Starke-Familien-Gesetz von 2019 ist eine der aktuellsten Bemühungen, den Familienlastenausgleich fair zu gestalten und dabei auch Kinderarmut zu senken. Einigen Parteien und NGOs geht dieses Maßnahmenpaket jedoch nicht weit genug: Sie fordern die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese solle Kinderarmut nachhaltiger bekämpfen können als beispielsweise ein reformierter Kinderzuschlag. In die Überlegungen zur Kinderarmut spielen auch immer Fragen zu Kinderrechten eine Rolle: Was steht Kindern in welchem Umfang zu? Auf der einen Seite gelten Kinder als unschuldig an ihrer Armutslage und sollten deswegen besonders vom Staat geschützt und gefördert werden, auf der anderen Seite wird die Versorgung der Kinder weitgehend als Aufgabe der Eltern betrachtet, in die sich der Staat nur zögerlich einmischt.
Autorenporträt
B.A. Geschlechterforschung und Ethnologie 2013 M.A. Geschlechterforschung 2018 Weiterbildung zur rechtlichen Betreuerin und Sozialberaterin (IKOME) 2018 B.A. Soziale Arbeit voraus. Abschluss 2022