Die Bundesländer zählen zu den Vorreitern bei der deutschen Klimaschutzgesetzgebung. Noch vor dem Bundes-Klimaschutzgesetz haben diverse Länder, insbesondere Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen gesetzlich verankert. Ergänzend haben sie ihr Planungsrecht angepasst, um klimaschutzrelevanten Vorhaben auch in der Raumordnung zur Durchsetzung zu verhelfen. Der Autor vergleicht verschiedene Landes-Klimaschutzgesetze und untersucht insbesondere deren Verfassungsmäßigkeit. Daran anknüpfend werden die rechtlichen Wirkungen der Gesetze im verfassungs- und bundesrechtlichen Kontext erläutert.
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