Die Kognitionsbefugnis des Gerichts, also die Reichweite seiner Entscheidungsbefugnis, ist im internationalen Zivilverfahrensrecht von erheblicher praktischer Bedeutung. Ein Gericht darf grundsätzlich über sämtliche vom Klagebegehren berührte Fragen unabhängig davon entscheiden, ob sie im Wege des Klagangriffs oder vom Beklagten durch eine Einrede aufgeworfen werden. Ungeklärt ist allerdings, ob ein Gericht auch über ein Zurückbehaltungsrecht entscheiden darf, wenn dem angerufenen Gericht die internationale Zuständigkeit für die eingewendete Gegenforderung fehlt, die Forderung also vor diesem Gericht nicht aktiv eingeklagt werden könnte. Judikatur und Schrifttum begnügen sich bislang mit dem Hinweis auf die bei der Aufrechnung geltenden Grundsätze. Wolfgang Junge wendet sich gegen diese herrschende Meinung und entwickelt ein von der Parallele zur Aufrechnung losgelöstes Modell für die Kognitionsbefugnis über Zurückbehaltungsrechte. Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der Emory University School of Law, Atlanta/USA; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Bucerius Law School; seit 2013 Rechtsanwalt in Hamburg.
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