Die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften ist aus unserer heutigen Zeit kaum mehr wegzudenken. Oftmals besitzen einzelne Gesellschaften ein faktisches Monopol, das eine Rechtewahrnehmung aus einer Hand ermöglichen soll. Dies ist nicht selbstverständlich, sondern das Ergebnis einer jahrzehntelangen Entwicklung, die von einem Wechsel und Nebeneinander unterschiedlicher Verwertungsregime geprägt war. Aus rechtshistorischer Perspektive untersucht Alice Struve-Urbanczyk den Weg von einer individuellen zur kollektiven Rechtewahrnehmung, sowie von der zunehmenden Konkurrenz unterschiedlicher Verwertungsunternehmen über deren beginnende Konzentration bis hin zur Schaffung eines staatlichen Monopols. Im Zentrum der Arbeit stehen das musikalische Aufführungsrecht und das mechanisch-musikalische Vervielfältigungsrecht, deren Wahrnehmung zum ersten Mal in die Hand von sogenannten Verwertungsunternehmen gelegt wurde. Die Arbeit wurde mit dem Heinrich-Hubmann-Preis 2021 ausgezeichnet. Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Caen und Frankfurt am Main; 2019 Promotion; Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt am Main; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Neuere und Neueste Rechtsgeschichte, Zivilrecht und Gewerblichen Rechtsschutz der Universität Frankfurt am Main; Richterin am Landgericht Darmstadt; seit 2020 Richterin am Verwaltungsgericht Oldenburg.
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