Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit soll sein, vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen einen strukturierten Überblick über die ertragsteuerliche Behandlung der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und ihrer Gesellschafter zu geben und die damit verbundenen Problemfelder aufzuzeigen. Die KGaA genannt stellt eine gesellschaftsrechtliche Mischform zwischen einer Kommanditgesellschaft (Personengesellschaft) und einer Aktiengesellschaft (Kapitalgesellschaft) dar. Sie verbindet sowohl personengesellschaftsrechtliche als auch aktienrechtliche Elemente miteinander, womit diese Gesellschaftsform eine besondere Stellung im deutschen Gesellschaftsrecht einnimmt. Für kleine und mittelständische Unternehmen, die bei größeren oder risikobehafteten Investitionsvorhaben schnell an ihre finanziellen Grenzen stoßen, stellt diese Rechtsform eine Alternative dar, um am Kapitalmarkt zusätzliches Eigenkapital zu generieren. Für Familienunternehmen bietet sie aufgrund der weitgehenden Vertragsfreiheit bei der Ausgestaltung der gesellschaftsrechtlichen Führungsstruktur zudem die Möglichkeit, die konkreten Bedürfnisse der Unternehmerfamilie auf Dauer zu sichern. Die KGaA vereint in sich die Vorteile einer Aktiengesellschaft, ohne deren Nachteile hinnehmen zu müssen, die insbesondere in der Satzungsstrenge gesehen werden. Ferner gewährt diese Rechtsform einen gewissen Schutz gegen Fremdeinflüsse. Durch den Börsengang ist es zwar möglich die Gesellschaft kapitalgesellschaftlich zu organisieren, jedoch ohne dass gleichzeitig die Unternehmensleitung auf andere Personen übergeht. Die KGaA erweist sich auch unter steuerlichen Gesichtspunkten als attraktiv. Je nach Ausgestaltung profitiert sie nach der derzeitigen Rechtsprechung bspw., wenn sie ausländische Tochtergesellschaften hat, davon, dass deren Dividenden bis auf die Ebene des persönlich haftenden Gesellschafters weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden können. Trotz dieser und weiterer Rechtsformvorteile stellt die KGaA keine weitverbreitete Gesellschaftsform dar. Aufgrund ihrer hybriden Struktur erscheint diese Rechtsform zunächst unübersichtlich und in der Praxis schwer durchführbar. Vor allem die ertragsteuerliche Behandlung der KGaA unterliegt erheblichen Unsicherheiten.