Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,6, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) (Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Durch diese Arbeit soll ein detaillierter und vergleichender Blick auf die Kommunalaufsichtsregime in zwei Bundesländern gerichtet werden, da die bisherigen Ansätze in der Literatur den Rechtsrahmen vergleichsweise oberflächlich vergleichen und zudem überwiegend auf die Entwicklung neuer Lösungsansätze verzichten. In den Vergleichsländern ist die Kommunalaufsicht jeweils dreistufig aufgebaut und den Behörden stehen repressive sowie präventive Aufsichtsmittel zur Verfügung, um ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben zu erfüllen. Diese Aufgaben sind namentlich in der Ausübung der Wächter- sowie der Schutzfunktion zu sehen und erstrecken sich ebenso auf die Kontrolle des haushaltswirtschaftlichen Handelns der Gemeinden. Der umfangreichste Teil der Arbeit behandelt den Vergleich der aufsichtsrechtlichen Mittel, welche den Behörden zur Verfolgung ihrer Ziele zur Verfügung stehen. Im Zuge des Vergleichs kann insbesondere konstatiert werden, dass Bayern im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen weitaus umfangreichere Genehmigungsvorbehalte in der Gemeindeordnung normiert, während Nordrhein-Westfalen stattdessen auf ein sanktionierendes Haushaltssicherungskonzept setzt. Zudem konnte bundeslandübergreifend festgestellt werden, dass der Einsatz repressiver Aufsichtsmittel lediglich nachrangig und zögerlich erfolgt und insofern von einer Kultur der Nichtanwendung gesprochen werden kann. Die Analyse identifiziert sodann verschiedene Schwächen des Rechtsrahmens und zeigt auf, inwiefern die Kommunalaufsichtsbehörden durch die bestehenden Regeln an einer effektiven Aufgabenwahrnehmung gehindert werden. Hauptsächlicher Kritikpunkt ist dabei die Wahrnehmung der Wächter- sowie die Schutzfunktion durch die identische Behörde. Der Funktionsdualismus sorgt insofern für unklare Verantwortlichkeiten, da die Kommunalaufsicht regelmäßig zwei unterschiedlichen Anforderungsgedanken entsprechen muss und dadurch keine eindeutige Identität entwickeln kann. Somit stellt der Funktionsdualismus auch eine sinnige Erklärung für die in der Praxis zu beobachtenden unterschiedlichen Aufsichtsphilosophien zwischen Aufsichtsbehörden dar. Stellt die Bewertung quasi die Diagnose dar, so sind in den anschließend vorgetragenen Lösungsansätzen Therapiemöglichkeiten zur Behebung der konstatierten Schwächen zu sehen. Die Formulierung von Lösungsansätzen unterscheidet die vorliegende Masterarbeit maßgeblich von weiten Teilen der bisherigen Literatur und stößt damit in eine klaffende Lücke.
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