Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 2,3, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 30. November 1948 sprach sich der Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates für einen sofort zu wählenden Bundespräsidenten aus. Damit fiel die Entscheidung, den Staat als Ganzes in einer Person zu repräsentieren. Diese repräsentative Rolle sollte als Mahner, Berater und Schlichter, gelegentlich auch als Kontrolleur sowie Inhaber der Legalitätsreserve ausgeübt werden. Des Weiteren obliegen dem Staatsoberhaupt notarielle Aufgaben. Im parlamentarischen Regierungssystem bestimmt das vom Volk gewählte Parlament mit seiner Mehrheit die Regierung. Dem steht ein Präsident gegenüber, der dieses Amt durch eine parlamentarische Wahl erhalten hat. Dabei ist in diesem Regierungssystem die Rolle des Staatsoberhauptes als ein mehr oder weniger starkes Gegengewicht zum Regierungschef sowie als Stabilisator des parlamentarischen Prozesses zu verstehen. Ein Blick in das Grundgesetz zeigt, dass Regierung und Parlament die entscheidenden Faktoren sind. Bedeutet dies eine reine Beschränkung der Aufgaben auf eine Repräsentation? Hat die Verfassung dem deutschen Staatsoberhaupt "nur" eine geringfügige Macht zukommen lassen? Ist der Bundespräsident nur eine Art "oberster Staatsnotar", der die Entscheidungen der anderen Verfassungsorgane nur unterschreiben muss, wenn diese konkret verfasst wurden? Oder sind Stellung und Macht des Bundespräsidenten viel größer, als man glaubt? Anknüpfend an diese Fragen, wird das Thema: "Die Kompetenzen des deutschen Bundespräsidenten, ist er Repräsentant oder Politiker? (Anhand von historischen Einblicken)" erläutert.
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