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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Technische Universität München, Veranstaltung: Föderalismus in der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Mit dieser wichtigen Bestimmung des Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland werden wesentliche Aussagen zum bundesdeutschen politischen System getroffen. So ist damit die Bundesstaatlichkeit als verfassungsrechtliches Struktur- und Organisationsprinzip festgelegt. Nach Art. 79 Abs. 3 GG ist…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Technische Universität München, Veranstaltung: Föderalismus in der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Mit dieser wichtigen Bestimmung des Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland werden wesentliche Aussagen zum bundesdeutschen politischen System getroffen. So ist damit die Bundesstaatlichkeit als verfassungsrechtliches Struktur- und Organisationsprinzip festgelegt. Nach Art. 79 Abs. 3 GG ist diese bundesstaatliche Ordnung unantastbar und unabänderbar. Auch eine Zweidrittelmehrheit des Bundesrates und Bundestages darf die föderative Struktur und Organisation der Bundesrepublik nicht auflösen. Zu Beginn dieser Arbeit soll nun der Föderalismusbegriff betrachtet werden. „Föderalismus bezeichnet das Organisationsprinzip für ein gegliedertes Gemeinwesen, in dem grundsätzlich gleichberechtigte und eigenständige Glieder zu einer übergreifenden politischen Gesamtheit zusammengeschlossen sind. Grundlegendes Merkmal ist dabei, dass sowohl die Glieder als auch die übergreifende Gesamtheit einerseits eigenständig sind und andererseits gleichzeitig miteinander in enger Verbindung stehen.“ Dabei gibt es Unterschiede in der jeweiligen Ausgestaltung des föderalen Systems, abhängig vom Grad der Einheit bzw. Vielfalt des Gemeinwesens, vom Maß der Homogenität bzw. der Zulassung besonderer Interessen der Mitglieder und des Bundes. Grob kann man zwei föderalistische Gestaltungsmöglichkeiten bzw. Gliederungsprinzipien unterscheiden: den Staatenbund und den Bundesstaat. Der Staatenbund, auch Konföderation genannt, ist eine lockere Vereinigung souveräner Staaten auf der Basis von völkerrechtlichen Verträgen. Die Gliedstaaten bleiben auch im völkerrechtlichen Sinn souverän. Sie bilden gemeinsame Organe zur Besorgung gemeinschaftlicher Aufgaben. Ein Staat kann jedoch jederzeit wieder aus alleiniger Entscheidung austreten. Der Bundesstaat, dessen Geburtsstunde 1787 in den USA war, zeichnet sich dadurch aus, dass durch den Zusammenschluss von Staaten (oder Ländern, Bundesländern, Kantonen) ein neuer Staat entsteht. Die völkerrechtliche Souveränität liegt allein beim übergeordneten Zentralstaat. Die zusammengeschlossenen Staaten bleiben aber neben dem neu gebildeten Gesamtstaat als Gliedstaaten mit eigener originärer Staatsgewalt bestehen, und müssen die Möglichkeit haben, sich an der Willensbildung des Zentralstaates zu beteiligen. Ein souveräner Staat räumt also mehreren geographisch eingegrenzten Teilgebieten seines Staates eine gewisse politische Autonomie ein. [...]