Von Beginn der Eurokrise an war allen Kreditzahlungen an Eurostaaten gemein, dass sie an fiskal- und wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft wurden, die weit in Zuständigkeitsbereiche der betroffenen Mitgliedsstaaten vordrangen. André Gilles untersucht Konzept, Funktion und Gestaltungspotential dieser als Konditionalität bezeichneten Auflagenpolitik im Rahmen der Eurozone. Er beleuchtet die Genese der konditionalen Kreditvergabe innerhalb der Europäischen Union, skizziert die einschlägigen Rechtsquellen und Regelungsstrukturen und setzt sich mit dem intergouvernementalen und unionsrechtlichen Regelungsumfeld der Konditionalität auseinander. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Untersuchung des rechtlichen Status der Kreditkonditionalität im Euroraum und die sich aus dem europäischen Primärrecht ergebenden Schranken. Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Singapur und Bonn; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Völkerrecht, Europarecht, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht der Universität Köln; Referendariat am Oberlandesgericht Köln mit Stationen in Berlin und Jerewan; Richter im Landgerichtsbezirk Köln; 2018 Promotion (Bonn); seit 2018 Referent im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
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