Essay aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Theologie - Systematische Theologie, Note: 3,0, Ruhr-Universität Bochum (Kirchenrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die konfessionsverschiedene Ehe galt nach Recht des CIC/1917 als Ehehindernis und das zuwiderhandeln konnte mit der Exkommunikation geahndet werden. Zuvor war der Abschluss einer solchen Ehe nicht von großer Bedeutung, da es kaum konfessionsverschiedene Paare gab und solche die sich trauen lassen wollten. Dies lag im Speziellen daran, dass es viele Gebiete gab, in denen größtenteils nur Menschen lebten, die einer Konfession angehörten. Durch die Industrialisierung und der Verstädterung änderte sich dieses Bild rapide. Die Zahl der konfessionsverschiedenen Ehen nahm zu und die Kirche musste sich nun mit diesem "Problem" befassen. Im Folgenden wird zunächst die konfessionsverschiedene Ehe definiert, dann die geschichtliche Entwicklung und die Vorraussetzung für den Abschluss aufgezeigt. Zum Schluss behandelt das Essay die eigentliche Eheschließung und deren Eintragung.
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