Welche Regeln gelten für Ausfuhren von (Plastik-)Müll aus Japan und aus Deutschland? Der Autor analysiert, wie zwei der größten Volkswirtschaften und wichtigsten Exportstaaten das Basler Übereinkommen umsetzen und internationales Abfallverbringungsrecht in ihre jeweiligen Rechtssysteme überführen. Der Vergleich zeigt trotz gemeinsamer völkerrechtlicher Vorgaben große Unterschiede: Das japanische Recht folgt traditionell einem anderen Verständnis des Begriffs "Abfall" als das Unionsrecht. Es kennt keine absoluten Ausfuhrverbote und regelt die Rücknahme und Sanktionierung illegaler Abfallexporte mit anderen Mitteln. Auch bei der Umsetzung des Plastic Amendment des Basler Übereinkommens wählen Japan und die EU unterschiedliche Wege.
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