Derzeit wird eine EU-Verordnung zum internationalen Deliktsrechts und langfristig auch ein Europäisches Zivilgesetzbuch vorbereitet. Nadja Hoffmann befasst sich zunächst mit der Koordination des Vertrags- und Deliktsrechts in sechs europäischen Rechtsordnungen. Dort wird überall zwischen Vertrags- und Deliktsrecht differenziert und meist werden beide Gebiete auf einen Sachverhalt angewendet. Stets ist jedoch eine Feinabstimmung unter Berücksichtigung des Schutzes des Geschädigten und der vertraglichen Risikoallokation notwendig. Diese Interessenabwägung fällt in den Rechtsordnungen unterschiedlich aus. Eine künftige EU-Verordnung zum internationalen Deliktsrecht muss mit dem bereits vereinheitlichten internationalen Vertragsrecht abgestimmt werden. Die Autorin plädiert dafür, die Rechtswahl für deliktsrechtliche Sachverhalte zuzulassen. Die akzessorische Anknüpfung deliktsrechtlicher Sachverhalte an das Vertragskollisionsrecht sollte europaweit eingführt oder alternativ im Anschluss an die Bestimmung des anwendbaren Rechts eine materiell-rechtliche Anpassung eines Vertragsrechts aus einem Land an das Deliktsrecht aus einem anderen Land durchgeführt werden. Abschließend untersucht die Autorin, wie das UN-Kaufrechts mit dem internationalen Deliktsrecht zu koordinieren ist. Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der HU Berlin; Studium der Allgemeinen Sprachwissenschaften an der TU Berlin bis zur Zwischenprüfung; 2005 Promotion; Masterstudium an der University of Chicago; seit 2005 Tätigkeit bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Berlin.
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