Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,3, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Völkerrecht und Außenpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutsche Übersetzung des Wortes fair lautet: 1. anständig, gerecht, ehrlich; 2. den [Spiel]regeln entsprechend, sie beachtend. Damit ist fair primär eine moralische Aufforderung, deren Einhaltung auf den ersten Blick theoretisch nur Vorteile mit sich bringt - denn was fair und dementsprechend gerecht ist schadet zumindest niemandem. Dennoch ist Fairness innerhalb einer Gesellschaft respektive Gemeinschaft zuweilen nicht ohne weiteres vorauszusetzen. Daher stellt sich die Frage ob Fairness mit Hilfe anderer Mittel erzielt werden kann, sollte oder der alleinigen Auffassung eines jeden Einzelnen zu unterliegen hat. Bereits Sokrates hat die Frage aufgestellt wie das Wohlergehen der Menschheit in einem geordneten Zustand zu erhalten sei. Der Ausgangspunkt für eine entsprechende Antwort mutet simpel an: „we must do that which is fair.“ Besonders für das Völkerrecht erscheint die Frage: „Ist internationales Recht fair?“ existenziell. Denn welchen Sinn ergibt ein Recht, das von seinen Adressaten als unfair empfunden wird aber auf Grund eines relativen Mangels an Zwanghaftigkeit ganz besonders dem Aspekt der ‚freiwilligen Befolgung’ unterliegt? Zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragestellung gilt es die grundlegenden Bestandteile von Fairness hinsichtlich ihrer Aufgabe und Bedeutung zu überprüfen. Thomas M. Franck sieht dabei die Legitimität und die ausgleichende Gerechtigkeit bzw. Billigkeit als die wesentlichen Elemente an. Bevor diese beiden Aspekte im Weiteren erörtert werden, ist zunächst auf die Voraussetzungen einzugehen, die einen Fairness-Diskurs überhaupt entstehen lassen. Darüber hinaus gilt es die so genannten gatekeeper, die dabei zu beachten sind zu erörtern. Im Anschluss folgt eine Betrachtung von Legitimität, Billigkeit und Fairness. Die Arbeit endet mit einer Schlussbeurteilung.